"AIDS-Aufklärung" in Schulen/Sexuelle Bildung für Jugendliche
Für Schulen und Jugendeinrichtungen
Youthworker*innen stehen mit fachlichem Rat und zeitgemäßen Beratungs- und Lehrmethoden an der Seite von Schulen, Schüler*innen, Jugendlichen, Vereinen, Selbsthilfegruppen und vielen weiteren Initiativen.
Unter dem Namen »youthwork nrw« arbeiten über 60 Präventionsfachkräfte und Sexualpädagog*innen verschiedener Träger zusammen. Spezielle und allgemeine Präventionsangebote ergänzen sich, viele Angebote werden als Kooperationsprojekte durchgeführt. Unser besonderes Fachwissen und die Zielgruppennähe der einzelnen Mitarbeiter*innen können bei gemeinsamen oder sich ergänzenden Veranstaltungen optimal genutzt werden.
Unsere Arbeit umfasst:
sexualpädagogische Projekte; Coming Out/Coming Out-Beratung; Jungenarbeit; Multiplikatorenarbeit/Fortbildung von Fachpersonal; Fachberatung und -begleitung von Einrichtungen der Jugendhilfe und Schulen; Mentoring und Coaching von sexualpädagogisch Tätigen/kollegiale Beratung; kreative Methoden entwickeln; partizipative Qualitätsentwicklung sexualpädagogischer Angebote
Auf dieser Website finden Sie neben Informationen zu unserem Selbstverständnis und unserer Geschichte die Kontaktpersonen in Ihrer Region.
https://youthwork-nrw.de/
Schulen mögen bitte vor Terminvereinbarung beachten:
Bevor wir in Ihrer Schulklasse aktiv werden können, sind Sie als Lehrpersonal verpflichtet, die Eltern umfassend über die Veranstaltung zu informieren. Als Träger sexualpädagogischer Veranstaltungen sehen wir daher die Durchführung eines Eltern-Info-Abends (bei Bedarf auch online) als unsere Verpflichtung an, ebenso wie die obligatorische Information auf schriftlichem Wege.
Sprechen Sie den Verlauf, Inhalte und Methoden des Projekttages wie auch des Elternabends vorher unbedingt mit Herrn Rau ab.
Die Unterrichtsveranstaltung dauert in der Regel zwischen drei und vier Zeitstunden und findet für gewöhnlich mit je einer Klassenhälfte in den Räumen der Aidshilfe statt. Sie müssten also pro Klasse zwei Termine plus Elternabend buchen.
Für Materialien, die wir zur Verfügung stellen, erheben wir einen Kostenbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Schüler*in. Zudem gehört die Beschaffung der Kondome - didaktisch aufbereitet - zu den Vorbereitungen. Die Schüler*innen sollen also bitte auch ein Kondom selbst beschaffen. Damit werden wir dann praktisch die Kondomanwendung am Modell üben. Im Tausch erhalten die Schüler*innen dann ein Kondom von uns.
Während der Veranstaltungen sind Lehrkräfte nur zum Einstiegsplenum und zum Abschlussplenum im Raum anwesend. In der Zeit dazwischen können sie im hauseigenen Café oder der Küche warten und als Ansprechperson bei Problemen erreichbar bleiben.
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HIV/AIDS-Aufklärung in den Schulen
Im Runderlass des Kultusministeriums Nordrhein-Westfalen vom 12.6.2012 zu "HIV/Aids-Aufklärung in den Schulen" ist festgelegt, dass die Mitwirkung an der Vermittlung von Wissen über Aids und an der Entwicklung von Einstellungen und Verhaltensweisen eine verpflichtende Aufgabe der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule ist.
Wir weisen darauf hin, dass die Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen vom 30.9.1999 auch für die schulische Aufklärung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen gelten. Bitte beachten Sie, dass die in den Richtlinien enthaltenen Ausführungen zu HIV und Aids nicht mehr dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Eine HIV-Infektion ist zwar auch heute nicht heilbar, aber sehr gut behandelbar. Das bedeutet, dass bei rechtzeitiger Diagnose und wirksamer Therapie Aids verhindert werden kann und ein langes Leben mit HIV möglich ist. Eine wirksame Therapie kann die Anzahl der Viren soweit reduzieren, dass HIV auch bei Sex ohne Kondom nicht übertragen wird. Über weitere Details zum aktuellen Wissensstand können Sie sich unter liebesleben.de/fachkraefte und unter aidshilfe.de informieren. Die Richtlinien für die Sexualerziehung in Nordrhein-Westfalen vom 30.9.1999 finden Sie unter schulministerium.nrw.de.
Außerdem wird insbesondere zur Verknüpfung der HIV/Aids-Aufklärung und Prävention mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen auf die Veröffentlichung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Weiterentwicklung der HIV/AIDS-Prävention in NRW – Neuinfektionen minimieren verwiesen.
Die Information über HIV und Aids ist für alle Schulen der Sekundarstufen I und II verbindliche Unterrichtsaufgabe.
Der Erlass empfiehlt die Zusammenarbeit mit den unteren Gesundheitsbehörden und anderen außerschulischen Einrichtungen und Fachkräften.
Hierzu zählen neben der Ärzt*innenschaft vor allem die bei den Kommunen, Aidshilfen und anderen freien Trägern angesiedelten sogenannten Youthworker*innen, die insbesondere sexualpädagogisch orientierte HIV/Aids-Aufklärung für Jugendliche durchführen.
Ihre Fachkompetenz sollte sowohl in den Unterricht als auch in Beratungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Der Verlag Ritterbach hat der Veröffentlichung des Erlasses außerhalb der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW (BASS) ausschließlich auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft AIDS-Prävention NRW zugestimmt. Den Erlass finden Sie hier (PDF).
Den übergeordneten rechtlichen Rahmen für die Sexualerziehung an Schulen gibt das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 vor.
§ 33 SchulG führt zur Sexualerziehung aus:
- Die fächerübergreifende schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler alters- und entwicklungsgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen und ihnen zu helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich und anderen gegenüber zu gestalten. Sie soll junge Menschen unterstützen, in Fragen der Sexualität eigene Wertvorstellungen zu entwickeln und sie zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Umgang mit der eigenen Sexualität zu befähigen. Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Partnerin oder dem Partner sensibilisiert und auf ihre gleichberechtigte Rolle in Ehe, Familie und anderen Partnerschaften vorbereitet werden. Die Sexualerziehung dient der Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit verbundenen Beziehungen und Lebensweisen.
- Die Eltern sind über Ziel, Inhalt, Methoden und Medien der Sexualerziehung rechtzeitig zu informieren. Einen Muster-Elternbrief zur Information finden Sie hier im Downloadbereich unten auf dieser Seite
Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen finden Sie unter schulministerium.nrw.de.
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Andreas Rau
Er steht als Ansprechpartner für Kooperationspartner:innen, die Politik, Spender*innen und Sponsor*innen gerne zur Verfügung.
Als qualifizierter Youthworker/Sexualpädagoge und Gesundheitswissenschaftler bietet er Projekttage und Informationsveranstaltungen für Hagener Jugendliche in Schulen und Jugendeinrichtungen an und bildet Multiplikatoren aus.
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